Restaurant B1, Gebäude C, Ziqiang Shishe

Damit die funktionalen Räumlichkeiten unserer Schulwohnheime (siehe auf der folgenden Webseite) ihre Funktion voll erfüllen und die Ruhe in den Wohnheimen gewahrt bleibt, wurden entsprechende Regelungen für die Verwaltung und Nutzung der Räumlichkeiten formuliert und Dienste für die Beantragung von Ausleihen bereitgestellt.

 

►Verwaltungsregeln für Restaurant B1, Gebäude C, Ziqiang Shi-Gebäude, Nationale Chengchi-Universität  107.12.21

1. Ausleihe von Objekten: Die Lehreinheiten, Verwaltungseinheiten und Schülergruppen der Schule nehmen keine Einzelbewerbungen entgegen.

2. Öffnungszeiten

(08) Montag bis Samstag, 00:22–00:XNUMX Uhr

(08) Während der Winter- und Sommerferien von 00:17 bis 00:XNUMX Uhr

(3) An Sonn- und Feiertagen, an Großveranstaltungstagen auf dem Campus sowie zwei Wochen vor und nach dem ersten Schultag haben wir grundsätzlich nicht geöffnet.

3. Kreditaufnahmeverfahren

(1) Die Ausleihe dieser Räumlichkeiten ist jeweils eine Woche vor der Nutzung anzumelden, die Küche wird nicht gesondert ausgeliehen.

(2) Bei der Ausleihe durch studentische Vereine ist zunächst die Zustimmung des außerschulischen Förderkreises einzuholen.

(3) Um diesen Veranstaltungsort auszuleihen, müssen Sie ein Leihantragsformular ausfüllen und es dem Unterkunftsteam zur Genehmigung vorlegen. Der Leihvorgang muss eine Woche vor dem Datum der Nutzung abgeschlossen und die Gebühr bezahlt sein.

(4) Wenn die geliehene Einheit aus irgendeinem Grund storniert oder verschoben werden muss, sollte das Unterkunftsteam eine Woche vor dem Datum der Nutzung benachrichtigt werden und eine Übertragung ohne Genehmigung ist nicht gestattet. Wenn Sie die Ausleihe stornieren, können Sie eine Rückerstattung der ursprünglich gezahlten Gebühr beantragen. Wenn Sie die Ausleihe mit einer Überfälligkeitsanzeige stornieren, wird die gezahlte Gebühr im Verhältnis zur Anzahl der überfälligen Tage zurückerstattet.

(5) Sofern Proben oder Vorpremieren erforderlich sind, sind diese bei der Beantragung der Ausleihe vorzulegen und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.

(6) Muss die Verwaltungseinheit den Veranstaltungsort aufgrund besonderer Notfälle vorübergehend nutzen, kann sie die ursprünglich entleihende Einheit über eine Umbuchung informieren. Ist die Umbuchung nicht möglich, werden die gezahlten Gebühren ohne Zinsen zurückerstattet. Die entleihende Einheit kann weder Einwände erheben noch eine Entschädigung verlangen.

4. Vorsichtsmaßnahmen

(1) Muss sich an staatliche Gesetze, Schulregeln und Vorschriften zur Selbstverbesserung halten.

(2) Der Inhalt der Aktivität sollte mit dem Inhalt des Registrierungsantrags übereinstimmen.

(3) Befindet sich im Mietbereich eine Küche, muss ein Verwaltungsmitarbeiter, ein Abteilungsleiter oder eine Person als vor Ort für die Aufrechterhaltung der Sicherheit verantwortliche Person fungieren.

(4) Durch die Aktivitäten dürfen keine Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen der Veranstaltungsstätte entstehen. Bei Schäden haftet die Mieteinheit.

(5) Ohne Erlaubnis ist das Betreten von nicht zur Ausleihe freigegebenen Bereichen bzw. Unterkunftsbereichen nicht gestattet.

(6) Ohne Genehmigung dürfen im Veranstaltungsort keine Kassenhäuschen, Plakate oder Slogans aufgestellt werden.

(7) Wenn die Notwendigkeit besteht, andere Geräte selbst zu installieren, sollte dies im Antragsformular angegeben und gemeinsam mit dem Personal des Servicecenters vor Ort geklärt werden.

(8) Der Veranstaltungsort muss nach der Nutzung gereinigt und wiederhergestellt werden, wenn durch die unterlassene Wiederherstellung und Reinigung des Veranstaltungsortes Kosten entstehen, die dafür verantwortlich sind.

(9) Die in der Leiheinheit enthaltenen Gegenstände sind selbst aufzubewahren und der Veranstaltungsort ist für die Aufbewahrung nicht verantwortlich.

(10) Eine Rückerstattung der Kaution ist nur nach Prüfung durch das Service-Center-Personal nach Abschluss der Ausleihe möglich.

(11) Wer gegen die vorstehenden Regelungen verstößt, darf den Veranstaltungsort vorbehaltlich der sofortigen Nutzungssperre innerhalb eines Jahres nicht erneut entleihen.

 

5. Abrechnungsmaßstäbe: Restaurant und Küche werden separat abgerechnet, wobei für jede Leihzeit eine Mindestabrechnungseinheit von vier Stunden zugrunde gelegt wird. Für längere Nutzungsdauer, Wartung und Verwaltung des Geländes, Wasser, Strom, Gas, Klimaanlage usw. werden anteilige Gebühren erhoben.

Rabatt:

(9) Wer den Speisesaal und die Küche mehr als 10-mal im Semester ausleiht, erhält ab dem 8. Mal einen Rabatt von 18 % auf die Betriebskosten, bei insgesamt mehr als 19-maliger Ausleihe des Speisesaals und der Küche erhalten ab dem 6. Mal 8 % Rabatt auf die Wartungs- und Verwaltungsgebühren des Veranstaltungsortes. Um die Site-Verwaltung zu erleichtern, wird jede Einheit dazu angehalten, zu bewerten, wie oft sie in einem Semester genutzt werden muss, und die Gebühr auf einmal zu zahlen. Anschließend kann ein Rabatt von 6 % oder XNUMX % auf die Site-Wartungs- und Verwaltungsgebühren gewährt werden zu unterschiedlichen Vorzugskonditionen gewährt.

(2) Für die Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Studentenwohnheimen können Sie eine kostenlose Ausleihe beantragen.

RestaurantGebühren im Zusammenhang mit der Raummiete: 

Identität

Wartungs- und Verwaltungskosten für den Küchenstandort(4 Std.)

Gebühren für Wasser, Strom, Gas und Klimaanlage(4 Std.)

Marge

Lehr- oder Verwaltungseinheiten dieser Schule

2000

500-Element

3000

Schülervereinigungen unserer Schule

1000

KücheGebühren im Zusammenhang mit der Raummiete: 

Identität

Wartungs- und Verwaltungskosten für den Küchenstandort(4 Std.)

Gebühren für Wasser, Strom, Gas und Klimaanlage(4 Std.)

Marge

Lehr- oder Verwaltungseinheiten dieser Schule

2000

500-Element

3000

Schülervereinigungen unserer Schule

1000

Werbemethode:

Kumulierte Ausleihzeiten

Rabatte auf Website-Wartungs- und Verwaltungsgebühren

 

Um die Site-Verwaltung zu erleichtern, wird jede Einheit dazu angehalten, zu bewerten, wie oft sie in einem Semester genutzt werden muss, und die Gebühr auf einmal zu zahlen. Anschließend kann ein Rabatt von 8 % oder 6 % auf die Site-Wartungs- und Verwaltungsgebühren gewährt werden zu unterschiedlichen Vorzugskonditionen bereitgestellt.

1 - 8

Keine

9 - 18

8 fold

19 und höher

6 fold

 

6. Dieser Kernpunkt wird vom Verwaltungsausschuss des Studentenwohnheims überprüft und vorbereitet und nach Genehmigung durch den Schulleiter zur Umsetzung bekannt gegeben. Dasselbe gilt für Überarbeitungen.